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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Tonnie.de – Mülltonnenservice

Stand: 15. Oktober 2026 – Entwurf zur rechtlichen Prüfung

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Mülltonnenbereitstellung, Mülltonnenrückstellung und damit verbundene Dienstleistungen, die über Tonnie.de oder auf anderem Wege abgeschlossen werden.

(2) Das Angebot richtet sich an Privatkunden, Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und gewerbliche Auftraggeber innerhalb Deutschlands.

(3) Vertragspartner ist das im jeweiligen Bestellvorgang und in der Auftragsbestätigung bezeichnete Unternehmen.

Anbieter: [Vollständige rechtliche Firmierung]
Anschrift: [Geschäftsanschrift]
E-Mail: [Geschäftliche E-Mail-Adresse]

(4) Soweit Leistungen durch rechtlich selbstständige regionale Partner oder Franchisenehmer angeboten werden, wird der jeweilige Vertragspartner vor Abgabe der Bestellung eindeutig benannt.

(5) Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen haben Vorrang vor diesen AGB.

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§ 2 Gegenstand und Umfang der Dienstleistungen

(1) Tonnie bietet die Bereitstellung und Rückstellung von Abfallbehältern zu den örtlich vorgesehenen Entleerungsterminen an.

(2) Die vereinbarte Dienstleistung umfasst grundsätzlich:

  • das Holen der vereinbarten Abfallbehälter vom festgelegten Standort,

  • deren Bereitstellung an einem zulässigen und geeigneten Abholpunkt,

  • die Rückstellung an den vereinbarten Standort nach der Entleerung durch den zuständigen Entsorgungsbetrieb.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestellung und der Auftragsbestätigung. Maßgeblich sind insbesondere Anzahl und Größe der Behälter, Abfallart, Entleerungsrhythmus, Objektanschrift und vereinbarte Zusatzleistungen.

(4) Die eigentliche Entleerung, Abfallentsorgung und Verwertung erfolgen ausschließlich durch den zuständigen öffentlich-rechtlichen oder privaten Entsorgungsbetrieb. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Tonnie-Vertrags.

(5) Die Reinigung von Mülltonnen, Mülltonnenplätzen oder Behälterstandorten sowie die Beseitigung daneben abgestellter Abfälle sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

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§ 3 Vertragsschluss und Auftragsbestätigung

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf Tonnie.de stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Anbieters dar.

(2) Mit dem Absenden einer entsprechend gekennzeichneten zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab.

(3) Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.

(4) Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.

(5) Der Anbieter prüft vor der Annahme insbesondere die örtliche Verfügbarkeit, die Zugänglichkeit des Objekts und die technische sowie organisatorische Durchführbarkeit der Dienstleistung.

(6) Kann der Auftrag nicht angenommen werden, wird der Kunde hierüber informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.

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§ 4 Einsatzgebiet und örtliche Besonderheiten

(1) Die Dienstleistungen werden ausschließlich in den jeweils angebotenen und bestätigten Einsatzgebieten erbracht.

(2) Die Verfügbarkeit einzelner Leistungen kann je nach Stadt, Gemeinde, Entsorgungsbetrieb und regionalem Dienstleistungspartner unterschiedlich sein.

(3) Für die Durchführung gelten die örtlichen Abfuhrtermine, Bereitstellungsvorschriften und sonstigen einschlägigen Regelungen.

(4) Änderungen der kommunalen Abfuhrtermine werden bei der Durchführung berücksichtigt, soweit sie dem Anbieter rechtzeitig bekannt sind und eine entsprechende Anpassung organisatorisch möglich ist.

(5) Ein Anspruch auf Leistungen außerhalb des bestätigten Einsatzgebiets besteht nicht.

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§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Abfallbehälter eindeutig zugeordnet werden können und zu den vorgesehenen Einsatzzeiten zugänglich sind.

(2) Zugänge, Wege, Tore und Behälterstandorte müssen ausreichend sicher und ohne unverhältnismäßige Hindernisse erreichbar sein.

(3) Erforderliche Schlüssel, Zugangscodes oder sonstige Zugangsmöglichkeiten sind rechtzeitig und in geeigneter Weise bereitzustellen.

(4) Der Kunde hat die Berechtigung zur Nutzung der angegebenen Behälterstandorte und Zugangswege sicherzustellen. Bestellt er für Dritte, muss er zur Auftragserteilung entsprechend bevollmächtigt sein.

(5) Änderungen der Objektanschrift, des Behälterbestands, der Zugänglichkeit oder der örtlichen Abfuhrregelungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(6) Die ordnungsgemäße Befüllung der Abfallbehälter und die Einhaltung kommunaler Entsorgungsvorschriften bleiben Aufgabe des Kunden beziehungsweise des hierfür Verantwortlichen.

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§ 6 Behälter, Transportwege und besondere Erschwernisse

(1) Der vereinbarte Preis setzt die bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Behältergrößen, Mengen, Transportwege und Zugangsbedingungen voraus.

(2) Besondere Erschwernisse, beispielsweise längere Transportwege, Treppen, erhebliche Steigungen, unbefestigte Wege, schwere Tore oder sonstige Hindernisse, sind vor Vertragsschluss anzugeben.

(3) Werden nach Vertragsschluss wesentliche Abweichungen festgestellt, stimmen die Vertragsparteien eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Leistungsumfangs und der Vergütung ab.

(4) Zusatzkosten werden nicht ohne entsprechende vertragliche Grundlage oder gesonderte Vereinbarung berechnet.

(5) Die Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, Behälter über Wege oder Hindernisse zu bewegen, wenn dies mit einer konkreten Gefahr für Personen oder Sachen verbunden wäre. Der Kunde wird hierüber nach Möglichkeit informiert.

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§ 7 Leistungsrhythmus und Zusatzleistungen

(1) Die Bereitstellung und Rückstellung erfolgen entsprechend den vereinbarten Entleerungsrhythmen und den örtlichen Abfuhrplänen.

(2) Je nach Standort und Behälterart können insbesondere wöchentliche, 14-tägige oder vierwöchentliche Entleerungsrhythmen vereinbart werden.

(3) Zusätzliche Leerungen, saisonale Bioabfalltermine, weitere Behälter oder größere Rollcontainer sind nur insoweit Bestandteil des Vertrags, wie sie ausdrücklich bestellt und bestätigt wurden.

(4) Die Abrechnung vereinbarter Zusatzleistungen richtet sich nach den bei der Bestellung ausgewiesenen beziehungsweise individuell vereinbarten Preisen.

(5) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

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§ 8 Leistungsstörungen und ausgefallene Entleerungen

(1) Tonnie führt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durch.

(2) Kann ein Einsatz aufgrund nicht zugänglicher Behälter, fehlender Zugangsmöglichkeiten oder anderer vom Kunden zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, wird der Kunde nach Möglichkeit informiert.

(3) Wird die kommunale Entleerung durch den Entsorgungsbetrieb verschoben oder fällt sie aus, schuldet Tonnie nicht die Durchführung der eigentlichen Entsorgung.

(4) Bei erheblichen Witterungsverhältnissen, behördlichen Sperrungen, Gefahrenlagen oder sonstigen nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen können notwendige zeitliche Anpassungen erfolgen.

(5) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen bleiben unberührt.

(6) Soweit eine geschuldete Leistung endgültig ausfällt, richtet sich eine mögliche Vergütungsminderung oder Erstattung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.

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§ 9 Zahlungsweise und Abrechnung

(1) Der Kunde kann zwischen monatlicher Zahlung und jährlicher Vorauszahlung wählen. Die gewählte Zahlungsweise wird in der Bestellung und der Auftragsbestätigung festgehalten.

(2) Bei monatlicher Zahlung wird der vereinbarte monatliche Vertragspreis entsprechend der festgelegten Fälligkeit abgerechnet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt unabhängig von der Zahlungsweise zwölf Monate.

(3) Bei jährlicher Vorauszahlung wird die Vergütung für die ersten zwölf Vertragsmonate im Voraus berechnet.

(4) Jährliche Vorauszahlung mit 3 % Rabatt: Bei Wahl der jährlichen Vorauszahlung erhält der Kunde einen Rabatt von 3 % auf den vereinbarten Jahrespreis einschließlich der regelmäßig vereinbarten Zusatzleistungen. Der Rabatt wird automatisch vom Jahresbetrag abgezogen und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei monatlicher Zahlung wird kein Vorauszahlungsrabatt gewährt.

(5) Maßgeblich sind die im Bestellvorgang ausgewiesenen und in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Gegenüber Privatkunden verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber gewerblichen Kunden können Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies entsprechend gekennzeichnet ist.

(6) Die Zahlung erfolgt über die vom Anbieter angebotene und vom Kunden ausgewählte Zahlungsart, unter anderem Banküberweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal. Die jeweils tatsächlich verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angezeigt. Für den SEPA-Lastschrifteinzug ist ein entsprechendes Mandat erforderlich.

(7) Der Kunde erhält eine ordnungsgemäße Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist zu dem in der Bestellung beziehungsweise Rechnung vereinbarten Zeitpunkt fällig.

(8) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen grundsätzlich weiter, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wird. Bei jährlicher Vorauszahlung werden bereits gezahlte Beträge für Zeiträume nach einer wirksamen Vertragsbeendigung anteilig erstattet.

(9) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate ab dem vereinbarten Vertragsbeginn.

(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.

(3) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(4) Die Kündigung ist in Textform möglich, insbesondere per E-Mail oder Brief. Aus Nachweisgründen empfehlen wir bei postalischer Kündigung den Versand per Einschreiben. Für Verbraucher steht zusätzlich die elektronische Kündigungsmöglichkeit auf Tonnie.de zur Verfügung.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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§ 11 Änderungen des Leistungsumfangs und der Preise

(1) Änderungen der Behälteranzahl, Behältergröße, Entleerungshäufigkeit oder vereinbarter Zusatzleistungen können zu einer Anpassung des Vertragspreises führen.

(2) Solche Änderungen werden vor ihrer Umsetzung zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

(3) Eine allgemeine Preisänderung während eines laufenden Vertrags erfolgt nur, soweit hierfür eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht.

(4) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

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§ 12 Schäden und Haftung

(1) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, haftet der Anbieter uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

(4) Schäden an Behältern, Gebäuden, Toren oder sonstigen Einrichtungen sind dem Anbieter möglichst zeitnah mitzuteilen, damit der Sachverhalt geprüft und dokumentiert werden kann. Gesetzliche Ansprüche und Fristen werden dadurch nicht eingeschränkt.

(5) Für die eigenständige Tätigkeit des kommunalen oder privaten Entsorgungsbetriebs übernimmt Tonnie keine Verantwortung, soweit keine eigene gesetzliche oder vertragliche Verantwortlichkeit besteht.

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§ 13 Einsatz von Mitarbeitern und regionalen Partnern

(1) Der Anbieter darf zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten geeignete Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen einsetzen.

(2) Bei einer Durchführung durch regionale Partner bleibt der in der Auftragsbestätigung benannte Vertragspartner maßgeblich.

(3) Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten des jeweiligen Vertragspartners bleiben unberührt.

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§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

(3) Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Beginn der Leistungserbringung und zu einem möglichen Wertersatz.

(4) Die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsmöglichkeit wird auf Tonnie.de bereitgestellt.

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§ 15 Datenschutz und vertrauliche Informationen

(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf Tonnie.de.

(3) Überlassene Schlüssel, Zugangscodes und vergleichbare Informationen werden ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen verwendet und entsprechend geschützt.

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§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Die gesetzlich erforderlichen Informationen zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle werden nach abschließender Festlegung des Anbieters ergänzt.

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§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Schutzvorschriften unberührt.

(2) Für Kaufleute und andere gesetzlich hierfür zugelassene Vertragspartner können besondere Gerichtsstandsvereinbarungen getroffen werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Tonnie.de – Die Handy Gang
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